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2-8 SicherheitscService, v1.8 März 2002 2 Tabelle 2-5 ZugriffssteuerungcModell Das Zugriffssteuerungmodell zeigt den Klienten, der einen Betrieb hervorruft, wie in spezifiziert Antrag und zeigt auch Anwendungszugangsentscheidungen, die von diesem unabhängig sein können. 2,1,4,1 GegenstandcAnforderung-ZugangscPolitik Ein Klient kann einen Betrieb auf dem Zielgegenstand hervorrufen, wie im Antrag spezifiziert nur wenn dieses wird durch die Gegenstandanforderung-Zugangspolitik erlaubt. Dieses wird von Access erzwungen EntscheidungscFunktionen. Zugangs-Entscheidungsfunktionen des Klienten definieren seitliche die Bedingungen, denen den Klienten zu erlauben Sie rufen Sie den spezifizierten Betrieb auf dem Zielgegenstand hervor. Zielen Sie seitliche Zugangsentscheidung Funktionen definieren die Bedingungen, die den Gegenstand die Anforderung annehmen lassen. Ein oder beide von diesen können möglicherweise nicht bestehen. Einige Systeme können nur seitliche Kontrollen des Ziels stützen und sogar dann, benutzen Sie sie nur für einige der Gegenstände. Die Zugangspolitik für Gegenstandanforderung wird in diese Zugangsentscheidungsfunktionen errichtet, welche gerade eine yes-/noantwort liefern, wenn sie gebeten werden, zu überprüfen, ob Zugang erlaubt wird. Eine Strecke vom Zugang kann Politik gestützt werden, wie in Abschnitt 2,3,12 beschrieben worden, "Zugriffssteuerung," auf Seite 2-103 . Die Zugangsentscheidungsfunktion verwendet auf Gegenstandanforderung, um zu entscheiden, ob Zugang ist erlaubte Unterseiten seine Entscheidung an: ? die gegenwärtigen Privilegattribute der Direktion (sehen Sie Abschnitt 2,1,2, "Direktion und Ihre Sicherheitsattribute, "auf Seite 2 3). Merken Sie, daß diese Fähigkeiten umfassen können. ? irgendwelche Kontrollen auf diesen Attributen z.B. für die die Zeit sie gültig sind. ? der durchzuführende Betrieb. ? die Steuerattribute des Zielgegenstandes (sehen Sie Abschnitt 2,1,4, "Zugriffssteuerung Modell, "auf Seite 2 7). Klient Antrag Antrag ORB Ziel Gegenstand Klient-Seitenanforderung-Zugangsentscheidung Ziel-Seitenanforderung-Zugangsentscheidung Klientenanwendung machen Sie Entscheidung zugänglich zielen Sie Anwendung machen Sie Entscheidung zugänglich |  |
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