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März 2002 SicherheitscService, v1.8: Schnittstellen Des AnwendungscEntwicklers 2-79 2 2,3,4,2 Die SecurityLevel2::Credentials-Schnittstelle Die folgenden Betriebe sind in den Bescheinigungen Schnittstelle. Kopie Dieser Betrieb stellt neue Bescheinigungen her wenden Sie ein, das ein genaues Duplikat ist ("tief Kopie") der Bescheinigungen Gegenstand, der das Ziel der Anforderung ist. Die Rückkehr Wert ist ein Hinweis auf der eben verursachten Kopie der ursprünglichen Bescheinigungen Gegenstand. Bescheinigungcopy(); Parameter Kein RückholcWert Ein Gegenstandhinweis auf einer Kopie der Bescheinigungen wenden Sie ein, das das Ziel des Anrufs war. zerstören Sie Dieser Betrieb zerstört die Bescheinigungen wenden Sie ein, daß er an hervorgerufen wird. Im das allgemeinen Anrufer ist immer für das Zerstören seiner Kopie der Bescheinigungen verantwortlich Gegenstand nach ihm ist getan mit ihm. Wenn Bescheinigungen werden wie " verwendet in " Parameter die des aufgerufenen Programms Marken immer eine Kopie, wenn Sie benötigt werden. Dann vorwärts ist das aufgerufene Programm für das Handhaben des Lebensstils von verantwortlich die Kopie, die es erstellt. Falls von den Bescheinigungen Gegenstände, die als Resultat zurückgebracht werden, Anrufer ist für das Zerstören es verantwortlich. Falls von " aus " Parameter, das aufgerufene Programm ist verantwortlich für das Herstellen es und der Anrufer ist für das Zerstören es verantwortlich. Der Anrufer ist verantwortlich für das Zur Verfügung stellen der Gewindesicherheit für Bescheinigungen Parameter, die wie geführt werden "innen "Parameter. Sie müssen sichergehen, daß kein anderes Gewinde den Gegenstand bis ändert hervorgerufener Betrieb wird durchgeführt. leeres destroy(); Parameter Kein Resultate Kein. Der Bescheinigunggegenstand wird zerstört. set_attributes Dieser Betrieb wird verwendet, um die Attribute für einen Bescheinigunggegenstand einzustellen. Der Betrieb set_attributes wird in Verbindung mit verwendet get_attributes die Attribute begrenzen dazugehörig mit einem Bescheinigunggegenstand. |  |
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